OKJA - Offene Kinder- und Jugendarbeit

Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) ist wichtiger Bestandteil der sozialen Infrastruktur von Städten und Gemeinden. In Jugendhäusern, Jugendfreizeitstätten, Jugendzentren, Jugendtreffs sowie auf pädagogisch betreuten Kinder- und Jugendspielplätzen leistet sie einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und zur Prävention von Problemlagen.

Die gesetzliche Grundlage für Jugendarbeit, wie sie u.a. in Jugendhäusern durchgeführt wird, basiert auf § 11 SGB 8 (Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe).

Kennzeichen der OKJA sind u.a. ihr offener Ansatz, eine breite Palette fachlich differenzierter Methoden sowie professionelle und innovative Konzepte und Maßnahmen. Fachkräfte der OKJA begleiten und fördern junge Menschen und tragen damit zu deren individuell-persönlichen wie auch zu positiven gesellschaftlichen Entwicklungen bei.

Für die Jugendarbeit sind dem Bayerischen Jugendring (BJR) die in § 85 SGB 8 beschriebenen Aufgaben eines Landesjugendamtes übertragen. Entsprechend berät und unterstützt der BJR hauptamtliche Fachkräfte im Arbeitsfeld, freie und öffentliche Träger der OKJA sowie Kommunalpolitiker:innen. Darüber hinaus verantwortet der BJR die fachliche Weiterentwicklung des Arbeitsfeldes in Bayern und koordiniert die Vernetzung der pädagogischen Fachkräfte. (Quelle: BJR)

In Zusammenarbeit mit zahlreichen Fachkräften der OKJA aus allen Regierungsbezirken Bayerns hat der BJR "Standards für die pädagogische Arbeit der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Bayern in Einrichtungen mit pädagogischem Fachpersonal" erarbeitet und veröffentlicht. Nach den dort skizzierten fachlichen Grundlagen, grundlegenden Zielen und Arbeitsprinzipien richtet sich auch die Arbeit im "Stellwerk" - Haus der Jugend in Herrsching.