Auf dem Gelände des Jugendhauses muss zu jeder Zeit der Jugendschutz eingehalten werden. Eine kurze Übersicht über Jugendschutzgesetze gibt es hier, das komplette Jugendschutzgesetz (JuSchG) gibt es hier. Bei Fragen könnt ihr Euch/können Sie sich gerne an uns wenden!
Das "Stellwerk" - Haus der Jugend ist das Jugendhaus/Jugendzentrum der Gemeinde Herrsching und ist somit anerkannter Träger der Jugendhilfe. Damit dürfen Kinder (unter 14 Jährige) bis 22 Uhr und Jugendliche unter 16 Jahren bis 24 Uhr ohne Begleitung durch Erziehungsberechtigte an Veranstaltungen des Jugendhauses teilnehmen (siehe §4 und §5 JuSchG).